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Primogenitur ArtikelDie Primogenitur ist ein Erbfolgeprinzip, bei dem ca. der Erstgeborene das Erbe antritt und sämtliche jüngeren Linien einer Dynastie unberücksichtigt bleiben.
Das Prinzip des Vorrangs des Erstgeborenen ist bereits alttestamentlich belegt, etwa in der Rivalität Esaus und Jakobs um das Erbe Isaaks. Wegen der besonderen Bedeutung des Erstgeborenen sind es auch gerade diese, die in der 10. Plage den Ägyptern genommen werden.
Dennoch war das Prinzip in dem frühen Mittelalter keineswegs unbestritten. In etlichen Fürstengeschlechtern, etwa den Karolingern und den Askaniern wurde die Herrschaft unter den lebenden Söhnen geteilt. Auch andere Angriffe auf die Stellung des Erstgeborenen wurden - neben der stets wieder erörterten Frage der weiblichen Erbfolge diskutiert: So versuchte Heinrich der Zänker seine wiederholten Aufstände gegen die Herrschaft seines Bruders Ottos des Großen dadurch zu legitimieren, daß jener zwar der Erstgeborene - Primogeniturus - sei, er, Heinrich, aber geboren wurde, als sein Vater bereits die Königswürde trug - Purpurgeniturus (der in dem Purpur geborene - während Otto lediglich als Herzogssohn das Licht der Welt erblickt hatte.
Besondere Bedeutung erlangte die Primogenitur in dem Heiligen Römischen Reich, das nach der Übertragung zahlreicher Königsrechte auf die Feudalherren und nachdem jahrzehntelangen Fehlen einer kaiserlichen Zentralgewalt während des Interregnums aus zahlreichen nahezu souveränen Territorialstaaten bestand. Zur Vermeidung einer weiteren Zersplitterung erstrebten viele deutsche Fürstenhäuser die Einführung der Primogenitur. Die Goldene Bulle von 1356 garantierte den Kurfürstentümern die Primogenitur, die sich in der Regel ca. auf den erstgeborenen Sohn bezog.
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